Energiedienstleistungsgesetz passiert Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag 20.09.2019 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ohne Änderungen passieren lassen. Entsprechend wird es im Oktober in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am Freitag 20.09.2019 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ohne Änderungen passieren lassen. Entsprechend wird es im Oktober in Kraft treten.
Der Termin für die nächste Normschulung zur novellierten ISO 50001:2018 ist festgelegt.
Der Bundestag hat die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes verabschiedet mit dem die Anforderungen der Energieauditpflicht neu geregelt werden.
Der Zoll regelt Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV bis zur erwartenden Rechtsänderung ab sofort neu.
Viele Unternehmen müssen sich Im Zuge des Energiesammelgesetzes mit der Frage beschäftigen, ob die Letztverbräuche ausreichend gemessen bzw. abgegrenzt sind, oder die EEG-Umlage in Gefahr ist.
Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, hat am 13.02.2019 mit sofortiger Wirkung ein neues Merkblatt für die Energieaudit-Verpflichtung nach dem EDL-G in Artikel 8 herausgegeben.
Das Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ soll bestehende Förderungen zusammenführen.
Das Marktstammdatenregister befindet sich immernoch im Aufbau und ist nicht wie geplant am 4. Dezember 2018 online gegangen.
Die Umstellung auf die neue Version ISO 50001:2018 muss nach circa 18 Monaten abgeschlossen sein.
Die deutsche Fassung der EN ISO 50001:2018 ist seit dieser Woche verfügbar.
Zwei neue Workshops finden im Dezember in unserem TENAG-Schulungszentrum zu rechtlichen und technischen Neuerungen in der Energieeffizienz oder zur Revision der ISO 50001 statt.
Die Bundesnetzagentur hat die Meldepflicht für Stromlieferanten innerhalb ihrer FAQ neu definiert.
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