Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Ab dem 01.11.2020 löst das neue GEG die bestehenden Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EnEG) sowie die zugehörige Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Neben der Zusammenfassung der Gesetze ergeben sich auch Änderungen, die Gebäudeeigentümer und -betreiber im Blick halten müssen. Für neue Gebäude gilt der neue Niedrigstenergiestandard, zudem wurden die Möglichkeiten zur Anwendung Erneuerbarer Energien erweitert.

Auch für bestehende Gebäude gibt es eine Reihe an Änderungen, bspw. neue Fristen für eventuelle Nachrüstungen, die Betreiber bewerten und ggf. anwenden müssen. So ist z.B. das Verbot von neuen Ölheizungen bzw. mit festen fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen ab 2026 ein wichtiger Aspekt, der bei Investitionsentscheidungen eine Rolle spielen kann.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswertung der neuen Anforderungen für Ihr Unternehmen.

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