EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU – EED

Nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa hat sich das Thema Energieeffizienz auf die Fahnen geschrieben. Am 4. Dezember 2012 ist die EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU – Energy Efficiency Directive (kurz: EED) in Kraft getreten. Sie dient allen EU Mitgliedsstaaten als gemeinsamer Rahmen von Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz. Damit soll das Energieeffizienzziel der EU von 20 Prozent bis 2020 erreicht werden.

Energieverbrauch soll pro Jahr um 1,5 Prozent reduziert werden

Das bedeutet konkret, dass der durchschnittliche Energieverbrauch ab 1. Januar 2014 pro Jahr um 1,5 Prozent reduziert werden soll. Als Grundlage dient der durchschnittliche Energieverbrauch von 2010 bis 2012. Neben der konkreten Forderung zur Reduzierung des Energieverbrauchs sieht die EED weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Beispielsweise Artikel 8 – die Pflicht zur Einführung eines Energiemanagements nach ISO 50001 oder zur Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1.

EDL-G gilt für deutsche Unternehmen

Bis Mitte 2015 mussten alle europäischen Mitgliedsländer die Anforderungen der EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU in nationales Recht überführen. Bis heute sind alle 28 EU Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Darunter Deutschland mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: EDL-G).

Die Besonderheit der Richtlinie 2012/27/EU ist, dass nicht mehr nur produzierende Betriebe zur Einführung von Energiemanagementsystemen, bzw. zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet werden, sondern auch Gewerbe, Handel und Dienstleister. Großbanken und Kreditinstitute, Handelsbetriebe und Filialisten, Versicherungen, Reiseanbieter, Krankenhäuser, Mobilfunkanbieter, Verkehrsbetriebe, Hotelketten sowie weitere Betriebe, die aufgrund ihrer Größe als nicht-KMU gelten, sind von diesem Gesetz betroffen.

Alle Unternehmen die als Nicht-KMU* gelten, müssen nach EED einer der folgenden drei Optionen nachkommen:

  • Energieaudit nach EN 16247-1 (im 4-Jahres-Rhythmus)
  • Zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001
  • Zertifiziertes Umweltmanagementsystem (in Deutschland ist nur EMAS III anerkannt, ISO 14001 nicht, Mindestanforderungen nach Anhang VI der EED müssen erfüllt werden)

Erfahren Sie mehr zu dem in Deutschland geltenden Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

EED als Herausforderung auf europäischer Ebene

Insbesondere für Unternehmen mit europäischen Standorten und für Großunternehmen mit vielen kleineren Filialbetrieben ist es wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten und die Umsetzung der EED zu starten. Als Teil eines international tätigen Konzerns sind wir uns dieser Situation durchaus bewusst und unterstützen gerne – auch im europäischen Ausland – bei der Umsetzung der Anforderungen.
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Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G
Der Spitzenausgleich

*Gemäß der Definition in Titel I des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ( 1 ); die Kategorie der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft“ (2012/27/EU)

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Anja Staperfeld

Anja Staperfeld

Teamleiterin Vertrieb & Marketing
0162 1333 990
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