Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energiekosten senken und Energieeffizienz erhöhen

Sie möchten Ihre Energiekosten langfristig senken und die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen erhöhen? Dann ist das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 genau die richtige Lösung für Sie. Mit einem Energieaudit analysieren unsere Experten den Energieverbrauch in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können Sie gezielt Ihre individuellen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen.

Ganz gleich, ob Sie aufgrund des EDL-G zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet sind, oder sich selbst das Ziel gesetzt haben, Energie zu sparen und vom Erhalt der Stromsteuererstattung nach SpaEfV zu profitieren.

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer besseren Energie- und Kosteneffizienz mit unserem Rundum Sorglospaket

  • Fristgerechte Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 – ohne lange Wartezeiten
  • Effizientes Vorgehen und kompetente Ansprechpartner durch langjährige Erfahrung
  • Identifikation von CO2-Einsparmaßnahmen zur Erreichung Ihrer Unternehmensziele
  • Aufwandsreduzierung durch das Nutzen aller Reduzierungsmechanismen
  • Keine Beanstandungen von dem BAFA bei gezogenen Stichproben

Gesetzliche Grundlage des EDL-G

Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits ergibt sich gemäß des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) mit dem alle Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet werden. Das novellierte EDL-G ist am 22. April 2015 in Kraft getreten und hat damit die Anforderungen der EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) in nationales Recht überführt.

Wiederholungsaudit – Häufigkeit und Kosten

Seit 2015 sind Nicht-KMU zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Nach dem ersten Energieaudit muss dieses mindestens alle vier Jahre erneuert werden. Ein Energieaudit ist somit eine wiederkehrende Pflicht. Für die meisten Unternehmen ergibt sich daraus das nächste Wiederholungsaudit. Die Kosten eines Energieaudits hängen unter anderem von der Anzahl Standorte und dem Energieverbrauch des Unternehmens ab. Auf Wunsch kann ein Angebot erstellt werden. Unsere Experten helfen Ihnen dabei Ihr Folge-Energieaudit fristgerecht durchzuführen und den zeitlichen Aufwand zu reduzieren. Änderungen bei den Energieaudits ergeben sich bei der Durchführung von Wiederholungsaudits im Gruppenverbund und der Möglichkeit neue Schwerpunkte zu setzen.

Auditschwerpunkte decken größere Einsparpotenziale auf

Innerhalb von Energieaudits können auch Themenschwerpunkte gewählt werden. In einem solchen Audit analysieren wir tiefergehend einzelne Effizienzpotentiale. In den ausgewählten Bereichen wird der Bestand erfasst, Konzepte zur Optimierung erarbeitet und deren Wirtschaftlichkeit bewertet. Themenschwerpunkte können sein:

  • Thermographie Untersuchung für Wärme und Kälte
  • Heizungsanalyse, Lüftungsanalyse, Motorenanalyse
  • Druckluftmessungen, Leckagemessungen, Lichtberechnungen
  • Compliance Check GeG
  • Gebäudeberatung
  • BHKW Auslegungen u.a. Eigenenergieerzeugungsanlagen

ELD-G Musterbericht und Checkliste

Unsere gelisteten Energieberater führen die Audits nach einem hohen qualitativen Standard durch. Dank unserer Erfahrung in der Durchführung von Energieaudits nach 16247 und diversen Effizienzanalysen sind bei von dem BAFA bei gezogenen Stichproben unserer Kunden keine Beanstandungen aufgetreten (EDL-G Musterbericht). Die Audits können dabei abhängig von der Art und Struktur des Unternehmens verschiedene Schwerpunkte beinhalten.

In 7 Schritten zum erfolgreichen Energieaudit DIN EN 16247-1

Ein nach DIN EN 16247-1 läuft nach einem klar strukturierten Prozess ab. Durch die flexible Anpassung der Energieaudits eignen sie sich für Unternehmen jeder Größe und Komplexität. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus über 500 Energieaudits. Gemeinsam durchlaufen wir die sieben Schritte zum erfolgreichen Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

  • Ein Energieaudit beginnt mit dem ersten Gespräch zwischen Energieberater und Kunde. Es werden Ziele und Umfang des Energieaudits abgestimmt sowie Durchführungszeitraum, Anwendungsbereiche, Datenverfügbarkeit und Detaillierungsgrad etc. festgelegt.

  • In der Auftakt-Besprechung vereinbaren beide Seiten vertragliches, wie Geheimhaltung und Datenschutz sowie Zeitpläne und Datenlieferungen. Der Energieberater erläutert die weitere Vorgehensweise und praktische Ausgestaltung des Audits und das Unternehmen informiert die betroffenen Mitarbeiter bzw. über das anstehende Energieaudit und bestimmt einen Verantwortlichen, der das Energieaudit maßgeblich begleitet.

  • Der Energieberater fasst die vom Unternehmen bereitgestellten Daten zusammen und wertet sie aus. Auf dieser Basis können anschließend alle nötigen energierelevanten Messungen und der Vor-Ort-Einsatz optimal geplant und vorbereitet werden. Eine Basisdatenerhebung beinhaltet zum Beispiel:

    • Mitarbeiteranzahl
    • Betriebszeiten
    • Produktionsdaten
    • Geplante energierelevante Änderungen z.B.: neue Anlagen und Gebäude
    • Geplante und durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen
    • Gesamtenergieverbrauch und Energiekosten nach Energieträgern und Zeiträumen
    • Listen der Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen
  • Bei einer Vor-Ort-Begehung macht sich der Energieauditor ein konkretes Bild über die energierelevanten Gegebenheiten und den energetischen Stand des Unternehmens. Dazu zählen die Erfassung des Energieverbrauchs unter realistischen Bedingungen, die Analyse des Nutzerverhaltens und das Verständnis für Prozesse und Arbeitsabläufe.

  • Nach der Vor-Ort-Begehung analysiert der Auditor die ermittelten Daten, leitet konkrete Einsparpotenziale ab, bewertet diese und fasst sie in einem Bericht zusammen. Die DIN EN 16247-1 fordert an dieser Stelle eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs-und Versorgungsseite.

  • Der Bericht nach einem Energieaudit muss gemäß DIN EN 16247-1 transparent und nachvollziehbar sein und die folgenden Kapitel enthalten:

    • Zusammenfassung
    • Hintergrund
    • Dokumentation des Energieaudits
    • Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
    • Schlussfolgerung

    Außerdem müssen alle Daten, die im Rahmen der Datenerhebung oder Messung ermittelt wurden, im Bericht enthalten sein.

  • Der Energieberater präsentiert dem Unternehmen in der Abschlussbesprechung die Ergebnisse des Energieaudits.

Ablauf eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Jetzt BAFA Förderung für Energieaudit sichern

Ein Detailaudit kann ideal mit der Förderung Energieberatung im Mittelstand (für KMU) kombiniert werden. Die Energieberatung für den Mittelstand ist auf Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen und Sektoren anwendbar. Ebenso lassen sich konkrete Umsetzungsprojekte u.a. im Bereich der Querschnittstechnologien vom BAFA fördern. Unsere Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sind für die Erfüllung rechtlicher Forderungen geeignet. Die TENAG Experten sind bei der BAFA gelisteten Energieeffizienz-Experten und passen das Energieaudit individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Zielstellungen an. Unser Team unterstützt Sie gerne auch bei der Antragstellung für die BAFA Förderung. Sprechen Sie mit unseren Experten.

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