BAFA Förderung für mehr Energieeffizienz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in den vergangenen Jahren viele Anreize für Unternehmen geschaffen, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Dazu zählen unter anderem der Spitzenausgleich (SpaEfV), die EEG Umlage und zahlreiche BAFA Fördermittel. In folgenden Bereichen ist eine BAFA Förderung für Unternehmen möglich:

ENERGIEMANAGEMENT

​Das BAFA fördert die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 und eine damit verbundene externe Beratung, die Schulung von Energiemanagementbeauftragten sowie den Erwerb und die Installation von Messtechnik und einer Energiemanagement Software.
Weitere Informationen lesen Sie bitte unten.

ALTERNATIVE ZUR ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND – PRODUKTIONSINTEGRIERTER UMWELTSCHUTZ

Ein weit verbreitetes Förderinstrument ist zudem das Programm Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS), bei dem Beratungskosten zur Steigerung der Energieeffizienz bezuschusst werden. Diese Förderung ist bundesladspezifisch unterschiedlich ausgestaltet. Die Förderung kann in Kombination mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 in Anspruch genommen werden.
Lassen Sie sich individuell zu Ihrer Förderung beraten

QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN​

Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, Drucklufterzeuger, Wärmerückgewinnungssysteme bzw. Abwärmenutzungsanlagen und Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen werden vom BAFA gefördert.

Lassen Sie sich individuell zu Ihrer Förderung beraten.

ELEKTROMOBILITÄT​

Für Unternehmen, die ein neues, erstmals zugelassenes, elektrisch betriebenes Fahrzeugs erwerben (Kauf oder Leasing) gibt es eine BAFA Förderung.
Mehr zur BAFA Förderung von Elektromobilität.

BAFA Förderung für Ihr Energiemanagement

Sie gehören nicht zu den Unternehmen, die den Spitzenausgleich (SpaEfv) erhalten oder die Begrenzung der EEG Umlage nutzen? Dann können Sie eventuell von einer BAFA Förderung für Ihr Energiemanagement profitieren. Bund und Länder haben für alle Unternehmen, ob kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) oder große Unternehmen (Nicht-KMU), eine Vielzahl an Fördermitteln rund um ein Energiemanagementsystem geschaffen.

Für die Beratung zur Erstzertifizierung eines Energiemanagements nach ISO 50001, Schulungen und den Erwerb sowie die Installation von Messtechnik und einer Energiemanagement Software sind mehrere tausend Euro möglich. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeit von Fördermitteln zu profitieren und sprechen Sie mit unseren Energieberatern.

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ISO 50003 stellt neue Anforderungen an Energiemanagementsysteme

Durch die neue ISO 50003 und die damit verbundenen Änderungen für Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001, rückt die Messung der energiebezogenen Leistung deutlich in den Vordergrund. Zertifizierte Unternehmen sind zukünftig verpflichtet, die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung, also die Energieeffizienz nachzuweisen.

Eventuell können Sie bei der Einführung neuer Messtechnik von einer BAFA Förderung von bis zu 8.000 Euro profitieren.

Lassen Sie sich jetzt beraten.

Übersicht zu den BAFA Fördermitteln für Energiemanagementsysteme

 

BAFA Förderung - Das sind die Fördermittel im EnergiemanagementBitte beachten Sie, dass die Förderung von Energiemanagementsystemen nach der Richtlinie vom 20. Dezember 2016 zum Ende des Jahres 2017 ausgelaufen ist.

Welche Unternehmen können von der Förderung durch das BAFA profitieren?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland antragsberechtigt. Die Antragsberechtigung zum Erhalt von Fördermitteln richtet sich häufig auch nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und des erwirtschafteten Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen, die im Jahr der BAFA Antragstellung für den Erhalt von Fördermitteln bereits vom Spitzenausgleich (Spaefv) profitiert haben und Unternehmen, die im laufenden oder vergangenen Kalenderjahr einen Antrag für die EEG Ausgleichsregelung gestellt haben, nicht förderberechtigt sind.

Weitere Ausschlusskriterien finden Sie im BAFA Merkblatt zur Förderung von Energiemanagementsystemen.

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Spitzenausgleich (SpaEfV)

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Info
  • Zentrale
  • Platter Str. 158
    65193 Wiesbaden
  • 0611 262 395 0

Links & Downloads

Ihre Fragen zur BAFA-Förderung beantworten wir gerne.

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