Checkliste Unternehmen § 64 Abs. 1 EEG

Das BAFA gibt eine Hilfestellung zur Antragstellung für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsjahr 2020.

Diese teilt sich in

1. Ausschlussfristrelevante Dokumente (Frist 30.06.2020) und
2. Weitere einzureichende Unterlagen auf.

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Weitere Checklisten:
Checkliste Unternehmen § 64 Abs. 5a EEG

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