Energiedienstleistungsgesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat am Freitag 20.09.2019 das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ohne Änderungen passieren lassen. Entsprechend wird es im Oktober in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen des neuen EDL-G sind:

  • Bis zu einem jährlichen Energieeinsatz von 500.000 kWh müssen Unternehmen kein vollständiges Audit durchführen. Es genügt eine Online-Erklärung mit Angaben zu ihren Energieverbräuchen.
  • Unternehmen mit Verbräuchen oberhalb der Bagatellgrenze müssen eine Onlineerklärung bis zwei Monate nach Abschluss des Audits einreichen.
  • Unternehmen mit einem zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS oder ISO 50001) sind von der Verpflichtung zur Online-Erklärung ausgenommen.
  • Eine Registrierungs- und Fortbildungspflicht wird für Auditoren wurde eingeführt.
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