Neues Formblatt zum Nachweis der Berechtigung für Steuerbegünstigung

Seit diesem Jahr ist mit jedem Antrag auf Energie- und Stromsteuerentlastung eine "Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen" abzugeben.

Die Hauptzollämter bearbeiten Anträge auf steuerliche Entlastung nach dem Strom- und Energiesteuerrecht – soweit diese als staatliche Beihilfe gewertet werden – nur noch, wenn die Selbsterklärung nach Formular 1139 rechtsverbindlich unterschrieben vorliegt.

Das Formular kann auf der Seite des Zolls heruntergeladen werden. Wir unterstützen Sie gerne!

150 150 TENAG GmbH
Privatsphäre-Einstellungen

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden möglicherweise Informationen in Form von Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Hier können Sie gezielt Cookies zulassen oder abwählen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl, das einige Bereiche dieser Webseite nicht korrekt angezeigt werden können sofern Sie die Cookies ablehnen.

Unsere Webseite nutzt Cookies von Drittherstellern für die Darstellung von Videos. Bitte wählen Sie aus ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Andernfalls könnten einige Bereiche dieser Webseite nicht funktionieren.