Strom- und handelsintensive Unternehmen können sich für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 eine Strompreisentlastung nach der BAFA-Richtlinie sichern – im Gegenzug fließen mindestens 50 % der Förderung in Dekarbonisierungsmaßnahmen. Hier finden Sie Antragsvoraussetzungen, Fristen und ein Rechenbeispiel auf einen Blick.

