Energieberatung im Mittelstand

Die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand tritt zum 1. Dezember 2017 in Kraft. Unter anderem entfällt die Förderung der Umsetzungsbegleitung. Für eine Energieberatung wird die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro abgesenkt (betrifft Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro).

Das BAFA hat eine Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 unter folgendem Link veröffentlicht.

150 150 TENAG GmbH
Privatsphäre-Einstellungen

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden möglicherweise Informationen in Form von Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Hier können Sie gezielt Cookies zulassen oder abwählen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl, das einige Bereiche dieser Webseite nicht korrekt angezeigt werden können sofern Sie die Cookies ablehnen.

Unsere Webseite nutzt Cookies von Drittherstellern für die Darstellung von Videos. Bitte wählen Sie aus ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Andernfalls könnten einige Bereiche dieser Webseite nicht funktionieren.