Bußgelder bei Nichteinhaltung der Meldepflichten zur Energie- und Stromsteuer
Seit 2016 ist die EnsTransV in Kraft, neu ist die Änderung des Stromsteuergesetzes, welches nach §14 eine Ordnungswidrigkeit für Unternehmen vorsieht, die den Pflichten nicht oder unvollständig nachkommen.
