EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Mitgliedsländer sind durch die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EU)  2018/844 nun verpflichtet, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland sind dies das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zukünftig sollen diese Gesetze in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt werden. Erwartet wird das Inkrafttreten des GEG vorraussichtlich für 2019.

Für Rückfragen und die Durchführung von Compliance-Audits oder Rechtskatastern stehen wir gerne zur Verfügung.

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