Das Marktstammdatenregister geht vermutlich Ende Januar online

So schreibt die Buntesnetzagentur, dass für sämtliche Anlagen und Einheiten die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich sein soll. Ab diesem Zeitpunkt sollen Stromerzeugungsanlagen ausschließlich über das Webportal erfolgen.

Da es bei der technischen Umsetzung der Marktstammdatenregisterverordnung in Form des Webportals immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen kam, ist eine Fristverlängerung im Gespräch.

150 150 TENAG
Privatsphäre-Einstellungen

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden möglicherweise Informationen in Form von Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Hier können Sie gezielt Cookies zulassen oder abwählen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Auswahl, das einige Bereiche dieser Webseite nicht korrekt angezeigt werden können sofern Sie die Cookies ablehnen.

Unsere Webseite nutzt Cookies von Drittherstellern für die Darstellung von Videos. Bitte wählen Sie aus ob Sie diese Cookies zulassen möchten. Andernfalls könnten einige Bereiche dieser Webseite nicht funktionieren.