Energieberatung im Mittelstand
Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017!
Neue Richtlinie ab dem 1. Dezember 2017!
Die Bundesnetzagentur hat Ende Oktober mitgeteilt, dass das Webportal des Markstammdatenregisters in diesem Jahr nicht mehr in Betrieb geht. Da die Software noch nicht fertig ist, wird der neue Start des Portals erst für Sommer 2018 angekündigt.
Es ist bereits fast zwei Jahre her an dem die Frist zur Abgabe der Energieaudits abgelaufen ist. Nun hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Evaluierungsbericht mit dem Titel – Analyse der Entwicklung des Marktes und Zielerreichungskontrolle für gesetzlich verpflichtende Energieaudits- herausgegeben.
Gut vorbereitet auf Änderungen im Energiemanagement! Am Mittwoch, dem 15.11.2017 und dem 07.02.2018 (jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr) finden auf Grund der hohen Nachfrage weitere Schulungen im TENAG-Schulungszentrum in Wiesbaden statt.
Die neue Gewerbeabfallverordnung gilt seit dem 01.08.2017. Das exakte Mülltrennen von Gewerbeabfall wird für Unternehmen zur Pflicht.
Die am 19.08.2017 in Kraft getretene Verordnung regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Am 14.09.2017 fand unsere Halbtages-Schulung zum Thema „ISO 50003 – Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung darstellen“ mit unserem Referenten Julian Gabriel statt.
Die Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Gut vorbereitet auf Änderungen im Energiemanagement! Am Donnerstag, dem 14.09.2017 (09:00 Uhr – 13:00 Uhr) findet die Schulung im TENAG Schulungszentrum in Wiesbaden statt!
Am 17. Mai 2017 hat Bundesregierung einen Kabinetts-Entwurf für die Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme (KWKAusV) sowie gemeinsame Wind- und PV-Ausschreibungsverordnung beschlossen.
Wer seine KWK-Anlage vor dem 31.12.2017 erneuert, ersetzt oder erweitert kann von den wirtschaftlich günstigeren Bestandsregelungen profitieren!
Ab dem 01.07.2017 tritt die neue Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft
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