Neufassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Neben Papier, Pappen, Karton, Kunststoffen, Glas und Metallen müssen nun auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst und gesammelt werden. Die neue Gewerbeabfallverordnung sieht im Wesentlichen für den Abfallerzeuger strengere Getrennthaltungspflichten vor. Die wichtigste Änderung für die Praxis ist jedoch das Erstellen einer umfassenden Dokumentation. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie zum Beispiel Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen.

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Erweiterung bei den Abfällen, die zu trennen sind
  • Pflicht zur Einholung einer Bestätigung beim Vorbehandlungsanlagenbetreiber bzw. Aufbereitungsanlagenbetreiber, wenn von Getrennthaltungspflichten abgewichen wird
  • Dokumentationspflichten,
  • zum Teil veränderte Definition der technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit,
  • Neuerungen bei den Ausnahmeregelungen von den Getrennthaltungspflichten.
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