Frist für die Meldepflichten nach EnSTransV läuft am 30. Juni ab

Nachdem im letzten Jahr die Energiesteuer und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen wurde, läuft in drei Wochen die erste Frist zur Meldung bei den Hauptzollämtern ab.

Alle Unternehmen, die in 2016 Steuerbegünstigungen gemäß Energie- oder / und Stromsteuergesetz, z.B. den Spitzenausgleich nach SpaEfV, in Anspruch genommen haben, unterliegen den Meldepflichten nach EnSTransV.

Seit 01.Mai hat der Zoll ein Erfassungsportal freigeschaltet, über welches die Meldung erfolgen kann: https://enstransv.zoll.de

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