Compliance Audits

Mehr Rechtssicherheit durch ein Compliance Audit

Mit einem Compliance Audit erhalten Sie eine höhere Sicherheit zur richtigen Umsetzung von rechtlichen Vorgaben der ISO 50001. Unsere Experten prüfen, ob bindende Gesetze und rechtliche Vorgaben im Bezug auf die ISO 50001 korrekt umgesetzt und erfüllt werden. Dabei wird vor allem die Struktur und Umsetzung der Erfassung und Bewertung von energierechtlichen Vorgaben geprüft. Die Prüfung geht dabei über die Bewertung im Rahmen von internen und externen Audits hinaus.

Erhalten Sie mehr rechtliche Sicherheit in Ihrem Energiemanagement. Unsere Experten führen ein Compliance Audit in Ihrem Unternehmen durch.

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Der Ablauf von einem Compliance Audit

Das Compliance Audit findet bei Ihnen vor Ort im Unternehmen statt. Unsere Auditoren prüfen dabei zunächst den Aufbau und die Systematik Ihres Umganges mit energierechtlichen Fragestellungen. Dies beinhaltet unter anderem die Kapitel 4.4.2 der ISO 50001 – Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen, sowie Kapitel 4.6.2 der ISO 50001 die Bewertung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften.

Im Anschluss werden die einschlägigen Gesetze bei Ihnen im Unternehmen durch Betriebsbegehungen und Einsicht in Genehmigungskataster in der Praxis geprüft. Das Compliance Audit schließt mit einem Bericht über die Erfassung, Bewertung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften ab.

Wer sollte ein Compliance Audit durchführen?

Ein Compliance Audit ist grundsätzlich für jedes Unternehmen interessant. Das Audit bietet dabei die Chance energierechtlichen Vorgaben durch externe Experten prüfen zu lassen. Je komplexer die Produktionsprozesse sind und je mehr Gebäude und Standorte ein Unternehmen hat desto mehr steigt die rechtliche Komplexität.

Bevor Sie ein Compliance Audit beauftragen, sollte ein ISO 50001 konformes Rechtskataster (o.ä.) vorhanden sein und eine Bewertung der rechtlichen Vorschriften stattgefunden haben. Wichtiger Bestandteil eines Compliance Audits ist zudem die Prüfung von Nachweisdokumenten, so wird in der Regel zur Bewertung des §12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) z.B. eine Liste aller Klimaanlagen mit einer Kälteleistung größer 12KW erwartet. In dieser sollte auch die Nutzung der Anlage vermerkt sein. Wir werden diese und weitere Unterlagen einsehen und Ihnen Hinweise zur Verbesserung geben.

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Michael Pullig, M. Sc

Michael Pullig, M. Sc

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