Das BAFA gibt eine Hilfestellung zur Antragstellung für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsjahr 2020.
Diese teilt sich in
1. Ausschlussfristrelevante Dokumente (Frist 30.06.2020) und
2. Weitere einzureichende Unterlagen auf.
Weitere Checklisten:
Checkliste Unternehmen § 64 Abs. 5a EEG