Die Begrenzung der KWK-Umlage ist in Gefahr!
Das KWKG 2017 fordert eine Meldung des Eigenverbrauchs bis 01. April 2017. Unabhängig davon, ob Unternehmen eine KWK-Anlage (z.B. ein BHKW) betreiben oder nicht, kann eine Berechtigung zur Reduzierung der KWK-Umlage bestehen. Was sich ändert, erfahren Sie im Artikel.
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