Formblätter für die Erklärungen über Steuerentlastungen verfügbar
In diesem Jahr müssen erstmalig die verpflichtenden Erklärungen über Steuerentlastungen (Energie- und Stromsteuer) gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) bei den Hauptzollämtern eingereicht werden.
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