EnEfG (Energieeffizienzgesetz) tritt in Kraft
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) bis zum Ablauf des 18. Juli 2025 eingerichtet haben.
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