Anforderungen an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) frühzeitig berücksichtigen
Ab dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet. Ab 2024 sinkt die Schwelle auf Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer.
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