Erinnerung: Meldepflichten EnSTransV bis 30.06.2018
Die Meldung der Steuerbegünstigungen und -entlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung muss bis zum 30.06.2018 für das vergangene Kalenderjahr erfolgen.
Mehr lesenDie Meldung der Steuerbegünstigungen und -entlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung muss bis zum 30.06.2018 für das vergangene Kalenderjahr erfolgen.
Mehr lesenStromkostenintensive Unternehmen, die eine EEG-Umlagereduzierung in Anspruch nehmen müssen die neuen Anforderungen des BAFA an die messtechnische Abgrenzung von Letztverbräuchen beachten.
Mehr lesenDer Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung vom 2. März aufgefordert, für Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenversorgung zu sorgen.
Mehr lesenSeit 2016 ist die EnsTransV in Kraft, neu ist die Änderung des Stromsteuergesetzes, welches nach §14 eine Ordnungswidrigkeit für Unternehmen vorsieht, die den Pflichten nicht oder unvollständig nachkommen.
Mehr lesenDie Bundesnetzagentur hat ein Register häufig gestellter Fragen veröffentlicht.
Mehr lesenDas BAFA hat ein neues Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2018 veröffentlicht.
Mehr lesenDas Marktstammdatenregister befindet sich weiterhin im Aufbau und ist aktuell nur für Strom- und Gasnetzbetreiber nutzbar.
Mehr lesenIm September wurden Änderungen der beiden Gesetze veröffentlicht, die weitestgehend ab dem 01. Januar 2018 in Kraft treten.
Mehr lesenDie Bundesnetzagentur hat Ende Oktober mitgeteilt, dass das Webportal des Markstammdatenregisters in diesem Jahr nicht mehr in Betrieb geht. Da die Software noch nicht fertig ist, wird der neue Start des Portals erst für Sommer 2018 angekündigt.
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