Frist für die Meldepflichten nach EnSTransV läuft am 30. Juni ab
Nachdem im letzten Jahr die Energiesteuer und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen wurde, läuft am 30. Juni die erste Frist zur Meldung bei den Hauptzollämtern ab.
Nachdem im letzten Jahr die Energiesteuer und Stromsteuer-Transparenzverordnung erlassen wurde, läuft am 30. Juni die erste Frist zur Meldung bei den Hauptzollämtern ab.
Wir sind dieses Jahr wieder auf der Energie-Effizienz-Messe CEB. Besuchen Sie uns an Stand L10! Zusätzlich sind Sie herzlich zu unserem Fachvortrag „ISO 50003 – Frischer Wind für Energiemanagementsysteme“ eingeladen!
Seit diesem Jahr ist mit jedem Antrag auf Energie- und Stromsteuerentlastung zusätzlich eine „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ abzugeben. Was sich genau für Sie ändert und wie die Experten der TENAG GmbH Sie unterstützen können?
Das KWKG 2017 fordert eine Meldung des Eigenverbrauchs bis 01. April 2017. Unabhängig davon, ob Unternehmen eine KWK-Anlage (z.B. ein BHKW) betreiben oder nicht, kann eine Berechtigung zur Reduzierung der KWK-Umlage bestehen. Was sich ändert, erfahren Sie im Artikel.
Ab Oktober 2017 müssen alle Neuzertifizierungen der ISO 50001 nach den Vorgaben der ISO 50003:2014 durchgeführt werden. Fragen sie jetzt Ihren Zertifizierer, ob die ISO 50003 bereits bei Ihrem nächsten Überwachungsaudit Anwendung findet.
Die ISO 50003 wird das Energiemanagement verändern – soviel steht heute bereits fest. Ob neue Kalkulationsregeln für Auditzeiten oder die explizite Forderung einer nachweisbaren Verbesserung der Energieeffizienz – Ab Oktober 2017 stehen grundsätzliche Änderungen an.
In diesem Jahr müssen erstmalig die verpflichtenden Erklärungen über Steuerentlastungen (Energie- und Stromsteuer) gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) bei den Hauptzollämtern eingereicht werden.
Vom 07.02. – 09.02.2017 findet zum 16. Mal die E-world in der Messe Essen statt. Die E-world gilt als Leitmesse der europäischen Energiewirtschaft und bietet eine Informations- und Austauschplattform der Energiebranche.
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen für die „Besondere Ausgleichsregelung“ des EEG wächst und bietet auch rückwirkende Erstattungschancen!
Damit Sie sich im Dschungel der Gesetze zurecht finden und Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen ableiten können, bieten wir im Januar 2017 zusammen mit der Martin Mantz GmbH ein Infoseminar an.
Wir freuen uns Sie auf unserer neuen Webseite begrüßen zu dürfen.
Im Rahmen der EnSTransV werden Unternehmen ab 2017 verpflichtet eine Erklärung abzugeben.
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