Neues Formblatt zum Nachweis der Berechtigung für Steuerbegünstigung
Seit diesem Jahr ist mit jedem Antrag auf Energie- und Stromsteuerentlastung zusätzlich eine „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ abzugeben. Was sich genau für Sie ändert und wie die Experten der TENAG GmbH Sie unterstützen können?