Neue Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)

Ab dem 01.07.2017 tritt die neue Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft

Ziel der Verordnung ist es, mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufzubauen, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Viele behördliche Meldepflichten können zukünftig durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.

Die Verordnung sieht vor, dass alle energiewirtschaftlich relevanten Marktakteure sich bzw. Ihre Anlagen dort registrieren. Dazu zählen unter anderem Erzeugungsanlagen, z.B. im Sinne des EEG oder KWKG, Netzbetreiber und deren Netze, Messstellenbetreiber sowie Strom- und Gaslieferanten.

Nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch bestimmte Verbrauchseinheiten müssen gemäß der Verordnung gemeldet werden.

Zunächst gilt, dass ab Juli 2017 neue Anlagen registriert werden müssen.  Bis Mitte August werden zudem alle Bestandsanlagen aus den bestehenden Portalen und den Daten der Netzbetreiber übernommen. Die übernommenen Daten müssen im nächsten Schritt durch die Unternehmen selbst bis zum 30.06.2019 überprüft werden.

Gemäß § 25 Abs. 4 u. 5 MaStRV haben Netzbetreiber gegenüber den Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden zu informieren, dass eine Registrierungspflicht für diese Anlagen besteht.

Weitere Infos können der Website der Bundesnetzagentur (MaStRV – BNetzA) entnommen werden.

Hinweis: Nicht alle Verbrauchseinheiten unterliegen der Registrierungspflicht. In folgendem Leitfaden der BNetzA sind die Marktakteure und deren Anlagen definiert: zum Link

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