Bußgelder bei Nichteinhaltung der Meldepflichten zur Energie- und Stromsteuer

Seit 2016 ist die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnsTransV) in Kraft. Diese Verpflichtet Unternehmen, die Steuerbegünstigungen, -entlastungen oder –rückerstattungen erhalten haben, zu jährlichen Meldungen bei den zuständigen Hauptzollämtern.

Neu ist die Änderung des Stromsteuergesetzes, welches nach §14 eine Ordnungswidrigkeit für Unternehmen vorsieht, die den Anzeige/ Erklärungspflichten nicht oder unvollständig nachkommen. Das Bußgeld hierfür kann bis zu 5.000 Euro betragen.

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