Titelbild zu r Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Heads up: Die neue BImSchV kommt!

Welche Rolle spielt die ISO 14001 dabei?

Seit dem 4. August 2024 ist die novellierte EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED 2024/1785) in Kraft. Deutschland muss sie bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Die dafür geplante 45. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess und betrifft Anlagen in Bereichen wie Energieerzeugung, chemische Industrie, Lebensmittelherstellung, Metallverarbeitung, Abfallbehandlung und Bergbau.
Sie schreibt die Einführung eines Umweltmanagementsystems vor, dass in der Regel auf international anerkannten Standards wie der ISO 14001 basiert. Dieses System soll Umweltleistungen kontinuierlich verbessern, Umweltaspekte kontrollieren und gesetzliche Vorgaben einhalten. Zudem fordert die Verordnung die Erfassung und Berichterstattung von Umweltleistungen sowie die Erstellung von Transformationsplänen für eine langfristige Umweltverbesserung.

Voraussichtlich ab 2027 müssen Unternehmen nachweisen, dass sie ein konformes Managementsystem betreiben, sowie ab 2030 regelmäßige externe Prüfungen durchführen lassen. Dabei sollten sie sich auf erhöhte administrative Anforderungen einstellen, da Nichteinhaltung mit Sanktionen von bis zu drei Prozent des Umsatzes geahndet werden kann.

Um die Anforderungen zu erfüllen, ist die Implementierung oder Anpassung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 eine Lösung.

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