Erinnerung: Meldepflichten EnSTransV bis 30.06.2018

Die Meldung der Steuerbegünstigungen und -entlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung muss bis zum 30.06.2018 für das vergangene Kalenderjahr erfolgen.

Unternehmen, die der Anzeigepflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Die Meldung kann online über das Portal des Zolls erfolgen.

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