Fördermittelberatung

Fördermittelberatung nach BEG und EEW und Energieberatung nach EBN

Leistungen: Antrag & Förderung

  • Ermittlung möglicher Förderpotentiale und Fördersätze
  • Erstellung vollständiger Antragsunterlagen und Antragsstellung
  • Begleitung der Bewilligung und der Maßnahmen
  • Nachweiserstellung und Einreichung bis zur Auszahlung

Als Energieeffizienz-Experte (EEE)  unterstützen wir bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE wir eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID wird bei Antragstellung im Antragsformular des BAFA eingegeben.

Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung des TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt.

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Info
  • Zentrale
  • Platter Str. 158
    65193 Wiesbaden
  • 0611 262 395 0

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen-Nichtwohngebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Anlagentechnik wird auch der Umbau auf effiziente Leuchtsysteme mit hoher Lichtausbeute gefördert.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen bei Investitionen, die zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beitragen und Treibhausgasemissionen reduzieren. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse und Kredite und ist technologieoffen, sodass verschiedene Branchen und Maßnahmen gefördert werden.

  • Modul 1: Querschnittstechnologien:
    Fördert energieeffiziente Technologien wie Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren und Anlagendämmung
  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien::
    Unterstützt Unternehmen bei der Umstellung ihrer Prozesswärmeerzeugung auf erneuerbare Energiequellen.
  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
    Fördert den Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, Energieaudits, Energiemanagement und Software.
  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:
    Fördert technologieoffen Investitionen, die zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen
  • Modul 5: Transformationskonzepte:
    Ermöglicht die Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien durch Transformationspläne.
  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
    Fördert die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf Strom in kleinen Unternehmen

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (BAFA) gefördert. Unternehmen (KMU) und Nicht KMU bis 500.000 kWh, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und bestimmte andere Einrichtungen können eine Förderung von bis zu 80% der Beratungskosten erhalten, maximal jedoch 8.000 Euro pro Gebäude. Die Förderung unterstützt die Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systeme

Förderfähige Maßnahmen: Energieberatung (DIN EN 16247), Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599), Contracting-Orientierungsberatung.

Wir bieten:

  • Energieaudit nach DIN EN 16247: Umfassende Analyse des Energieverbrauchs und der Einsparpotenziale.
    • Höhe der Förderung für KMU und Nicht KMU bis 500.000 kW
    • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
    • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599: Erstellung von Sanierungskonzepten für Bestandsgebäude oder Neubauten.
  • Höhe der Förderung
    • Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
    • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
    • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
    • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
BEG Einzelmaßnahmen - Förderübersicht

Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG Einzelmaßnahmen - Förderübersicht

Stand August 2025

Gebäudehülle
15 %
Dämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Türen
Anlagentechnik
15 %
Lüftungsanlagen, Smart-Home-Systeme, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wärmeerzeuger
30 %
Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermieanlagen, innovative Heiztechnik
Heizungsoptimierung
15 %
Hydraulischer Abgleich, Pumpenaustausch, Rohrleitungsdämmung
Fachplanung + Baubegleitung
50 %
Energieberatung, Baubegleitung durch zertifizierte Experten

💡 Wichtiger Hinweis

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und muss vor Maßnahmenbeginn bei der KfW oder dem BAFA beantragt werden. Kombinationen verschiedener Einzelmaßnahmen sind möglich.

Ihre Fragen zur BAFA-Förderung beantworten wir gerne.

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